Kompetenzen
Erbrecht und Verlassenschaften
Das Thema Erbrecht betrifft uns alle – oft in sensiblen Lebenssituationen. Umso wichtiger ist es, dabei auf fachkundige und einfühlsame Begleitung vertrauen zu können.
Als Notar verfüge ich über besondere Expertise im Erbrecht. In meiner Funktion als Gerichtskommissär (Beauftragter des Gerichts) führe ich Verlassenschaftsverfahren durch. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach der gesetzlichen Verteilungsordnung, also nach Wohnsitz und Sterbetag des Verstorbenen. Unabhängig davon stehe ich Ihnen jederzeit als bevollmächtigter Vertreter (Erbenmachthaber oder Erbenvertreter) zur Seite und begleite Sie verlässlich durch das gesamte Verfahren.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne bei der Errichtung Ihres Testamentes und dem damit zusammenhängenden Pflichtteilsrecht. Mit einem Testament haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Vermögenswerte entsprechend ihren Wünschen verteilt werden. Sie können entscheiden, wer was bekommt. So kann eine reibungslose Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens bewirkt und Streitigkeiten unter den Erben vorgebeugt werden.